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Elektrogerätegesetz

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Warum Elektro- und Elektronikgeräte getrennt entsorgen?

Elektrogeräte (wie beispielsweise Sound- oder Lichtbücher) enthalten wertvolle Ressourcen, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwendet werden können. Außerdem dürfen darin verbaute Schadstoffe keinesfalls in die Umwelt gelangen. Helfen Sie, Recyclingkreisläufe aufzubauen und die Umwelt vor Schaden zu schützen: Entsorgen Sie elektronische Altgeräte fachgerecht und nicht im Hausmüll!

Elektrogerät Ja oder Nein?

Als Faustregel gilt: Alle Produkte, die in irgendeiner Form elektrische Energie nutzen, gelten als Elektrogeräte. Achten Sie auf die Symbole der durchgestrichenen Mülltonne. Diese deuten darauf hin, dass es sich tatsächlich um ein Elektrogerät handelt.

Entsorgung

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof, vom Hausmüll getrennt zu entsorgen. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

Datenschutz

Bitte achten Sie vor der Abgabe immer darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den Altgeräten zu löschen.

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus, die in Geräten nicht fest verbaut sind, müssen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen und getrennt entsorgt werden. Am Ende ihrer Lebensdauer dürfen nicht mehr gebrauchsfähige Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgt werden. Hierüber informiert ebenfalls das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Die ggf. unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne aufgebrachten chemischen Zeichen Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei) weisen auf enthaltene Inhaltsstoffe hin. Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel wo Batterien/Akkus verkauft werden auch zurückgeben.

Hersteller-Registrierungsnummer

Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter den folgenden Registrierungsnummern registriert:

  • Verlag Friedrich Oetinger GmbH
    WEEE-Reg.-Nr. DE31297982
  • Dressler Verlag GmbH
    WEEE-Reg.-Nr. DE89658873

Die quantitativen Zielvorgaben nach §10 (3) und §22 (1) des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen von Herstellern veröffentlicht werden (Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – Änderung des ElektroG in Paragraph 18). Diese können bei Interesse hier eingesehen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__22.html

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register veröffentlicht die jeweils für das Vorjahr ermittelten Werte aus der Jahres-Statistik-Mitteilung der Hersteller für Deutschland:

https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung

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