Für Schulen und Kindergärten
- Sie können Ihre Lesung live streamen und aus allen Büchern der Verlagsgruppe vorlesen. Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie hier.
- Die Lesung muss in einem geschlossenen Raum mit Zugangsbeschränkung stattfinden (z.B. über die Schulwebsite oder Kommunikationssoftware wie Jitsi, BigBlueButton, Zoom etc.).
- Die Lesung darf nicht downloadbar sein.
- Die Lesung darf nicht auf YouTube eingestellt werden, auch nicht in private Kanäle.
- Sie dürfen nur Textauszüge aus Büchern vorlesen. Die reine Textlesungslänge darf insgesamt max. 10 Minuten betragen. Eine Ausnahme sind Bilderbücher. Hier dürfen Sie auch das ganze Buch vorlesen.
- Falls Sie in einem geschlossenen, passwortgeschützten Raum live Schüler*innen und Kita-Kindern vorlesen, dürfen Sie natürlich auch jeden Tag ein Stückchen aus dem gleichen Buch vorlesen. Das entspricht für uns weitestgehend einer realen Vorlesesituation.
- Möchten Sie innerhalb Ihres geschlossenen, nicht-öffentlichen digitalen Raums die Lesung für eine spätere Abfrage per Aufzeichnung zur Verfügung stellen (z.B. auf dem Klassen-Padlet), so ist das für maximal 14 Tage möglich. Danach muss die Aufnahme unaufgefordert entfernt werden.
- Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.
- Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in und Übersetzer*in des Buches hingewiesen werden.
- Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.
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