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Online Vorlesen Privatpersonen

Für Privatpersonen

  • Sie können Ihre Lesung live streamen und aus allen Büchern der Verlagsgruppe vorlesen. Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie hier.
  • Sie dürfen nur Textauszüge aus Büchern vorlesen. Die reine Textlesungslänge darf insgesamt max. 10 Minuten betragen.
  • Zu jedem Titel darf nur eine Lesung eines zusammenhängenden Textes/Textausschnitts aufgenommen werden.
  • Sie dürfen Ihre Lesung auf Instagram und Facebook veröffentlichen, sofern diese nach 24h automatisch gelöscht wird. Das betrifft somit die Formate „Story“ und „Live“. Bitte speichern Sie die Story-Online-Lesungen dort nicht in ihren „Highlights“ sowie die Live-Online-Lesungen nicht als IG-TV-Video, YouTube-Video etc. Bitte posten Sie die Online-Lesung nicht im Feed.
  • Sie dürfen die Lesung nicht auf YouTube einstellen, auch nicht in private Kanäle.
  • Die Lesung darf nicht downloadbar sein.
  • In Verbindung mit der Lesung dürfen auch 2-3 Bilder aus dem jeweiligen Buch gezeigt werden. Diese dürfen jedoch nicht zu einem Bilderbuchkino zusammengestellt werden.
  • Mit der Lesung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.
  • Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in und Übersetzer*in des Buches hingewiesen werden.
  • Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.

Wenn Sie einen Blog betreiben, informieren Sie sich bitte auf dem Bloggerportal der Verlagsgruppe Oetinger über die entsprechenden Bedingungen: https://www.oetinger.de/service/blogger

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