- Für Ihr Vorlesevideo können Sie aus allen Büchern der Verlagsgruppe vorlesen. Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie hier.
- Sie dürfen nur Textauszüge aus Büchern vorlesen. Die reine Textlesungslänge darf insgesamt max. 10 Minuten betragen.
- Zu jedem Titel darf nur eine Lesung eines zusammenhängenden Texts/Textausschnitts aufgenommen werden.
- Sie dürfen Ihre Lesung auf Instagram und Facebook veröffentlichen, sofern diese nach 24h automatisch gelöscht wird. Das betrifft somit die Formate „Story“ und „Live“. Bitte speichern Sie die Story-Online-Lesungen dort nicht in ihren „Highlights“ sowie die Live-Online-Lesungen nicht als IG-TV-Video, YouTube-Video etc. Bitte posten Sie die Online-Lesung nicht im Feed.
- Sie dürfen auch Videos von Bilderbuchkino-Vorführungen aufnehmen und auf der Homepage Ihrer Bücherei maximal für 1 Woche zur Verfügung stellen. Danach sind die Aufnahmen unaufgefordert aus dem Netz zu entfernen. ACHTUNG: Dies gilt nicht für Bilderbücher mit Illustrationen von Ilon Wikland oder Marit Törnqvist.
Sowohl für Vorlesevideos als auch für Bilderbuchkino-Vorführungen gilt:
- Das Video darf nicht downloadbar sein.
- Sie dürfen das Video nicht auf YouTube einstellen, auch nicht in private Kanäle.
- Mit der Vorführung darf kein kommerzielles Interesse verbunden sein.
- Es soll auf Autor*in und Titel und ggf. Illustrator*in und Übersetzer*in des Buches hingewiesen werden.
Die Lesegenehmigung ist einmalig, nicht-exklusiv und kostenfrei.